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FAQ

Der Arbeitspreis (AP) ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde in Cent je Kilowattstunde. Er beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, Abgaben.

Der Grundpreis (GP) bezeichnet den fixen Preis, der unabhängig vom tatsächlichen Strom- oder Gasverbrauch monatlich anfällt. Darin enthalten sind beispielsweise die Ablesekosten und Kosten für Betrieb und Wartung der Messstelle (Zähler) durch den Netzbetreiber.

Der Ökostrom besteht zu 100 Prozent aus Schweizer Wasserkraft und heißt bei uns Natur.Strom.

Unser Direkt.Strom-Tarif enthält ebenfalls Strom aus erneuerbaren Energien. Eine Übersicht seiner Zusammensetzung finden Sie unter Strom.Mix.

Nach Anmeldung zur Energieversorgung beginnen wir mit dem so genannten Lieferantenwechselprozess. Hierbei werden alle notwendigen Schritte für einen Versorgerwechsel für Sie unternommen.

Dies umfasst u. a. die Kündigung des bisherigen Versorgers sowie die Ab- und Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber. Der Lieferantenwechsel dauert ca. 4-6 Wochen (Antrag bis Vertragsbestätigung).

Netzbetreiber unterhalten eigene Strom- bzw. Gasnetze. Sie erhalten ihre Vergütung für die Bereitstellung dieser Strom- bzw. Gasnetze und sind die Schnittstelle zwischen Kraftwerk und Verbraucher.

Alle Strom- oder Gaskunden die Energie beziehen, nutzen also deren Netze und zahlen hierfür das so genannte Netznutzungsentgelt. Dieses wird durch die Energieversorger vom Kunden erhoben und an die Netzbetreiber gezahlt.

Grundversorger ist das Versorgungsunternehmen, das jeweils die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert (EnWG, §36).

Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Strom- bzw. Gasversorgung zu übernehmen (z.B. im Falle eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels).

Es kann also nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom bzw. Gas dastehen.

Die Netzbetreiber erheben eine Gebühr für die Nutzung ihrer Netze und Zähler.

Die Konzessionsabgabe ist eine Nutzungsgebühr für Strom- oder Gasleitungen, die von Energieversorgungsunternehmen an die Städte und Gemeinden zu entrichten sind.

Mit dieser Abgabe wird die Nutzung der Leitungen / Netze im öffentlichen Bereich vergütet.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) fördert die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Das Gesetz wirkt im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Betreiber von testierten KWK-Anlagen erhalten eine Vergütung in Abhängig der in das Netz eingespeisten Strommenge.

2016:  6,354 Cent pro kWh
2017:  6,880 Cent pro kWh

Die Stromsteuer ist eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Verbrauchssteuer für elektrischen Strom. Sie beträgt zurzeit 2,05 Cent pro kWh.

Die Offshore-Haftungsumlage ist ab dem 01.01.2015 ein neuer Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher von Strom. Mit der Umlage übernehmen die Verbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können.

Die Offshore-Haftungsumlage ist quasi eine "Vollkasko-Versicherung für Netzbetreiber", nur dass die Versicherungsbeiträge nicht der Netzbetreiber zahlt, sondern der Verbraucher.

Historische Entwicklung der Offshore-Umlage:
2016:  0,040 Cent pro kWh
2017: -0,028 Cent pro kWh

Am 01.01.2012 wurde eine sogenannte § 19 StromNEV-Umlage eingeführt. Diese Umlage dient dem Ausgleich der Mindereinnahmen, die durch die Netzentgeltentlastung von stromintensiven Industriekunden entstehen.

Abhängig von ihrem Stromverbrauch und ihrer Netznutzung, können nämlich Großverbraucher eine Ermäßigung oder sogar eine komplette Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Diese Entlastung ist politisch gewollt und soll die deutsche Industrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.

In der Letztverbrauchergruppe werden die ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle bepreist.

Historische Entwicklung der StromNEV-Umlage:
2016: 0,378 Cent pro kWh
2017: 0,388 Cent pro kWh

Die Erdgassteuer ist eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Verbrauchssteuer für den Bezug von Erdgas. Sie beträgt zurzeit 0,55 Cent pro kWh.

Dabei handelt es sich um eine Anlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung dieser Anlagen im Sinne des Klimaschutzes. 

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stellt den gesetzlichen Rahmen für den Markt der leitungsgebundenen Energieversorgung dar (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung).

Nein. Gemäß unserer Satzung sind Mitgliedschaft und Energiebezug nicht aneinander gekoppelt. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist freiwillig.

Man kann Kunde werden ohne sich gleich für eine Mitgliedschaft entscheiden zu müssen.

Gemäß unserer aktuell geltenden Satzung beträgt das Eintrittsgeld 100,00 €.
Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes ist nicht möglich.

In den letzten zwei Jahren wurden jeweils Dividenden auf die gezeichneten Geschäftsanteile ausgezahlt, die deutlich über dem Zinsniveau von klassischen Bankprodukten liegen.

Ob und in welcher Höhe die Dividende ausgezahlt wird, entscheidet jeweils jährlich die Generalversammlung der Mitglieder, die über den Jahresabschluss beschließt.

Neben dem Eintrittsgeld ist in Beachtung unserer aktuellen Satzung die Zeichnung eines Pflichtanteils in Höhe von 100,00 € notwendig. Maximal 49 weitere Anteile zu je 100,00 € können gezeichnet werden. Anteile werden grundsätzlich nicht verzinst.

Ja die kann es geben. Die Rückvergütung wird über den vom Mitglied mit der Genossenschaft getätigten Umsatz im Geschäftsjahr jeweils für Strom und Gas separat errechnet. Die Zahlung einer Rückvergütung ist grundsätzlich vom Gewinn der Genossenschaft abhängig. In welcher Höhe eine Rückvergütung ausgezahlt werden kann, wird dann jährlich vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen. Rückvergütungen stellen einen steuerfreien, nachträglich auf den Energiepreis gewährten Nachlass dar.